Gasprüfung DVGW G607
Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen
Wie für gasbetriebene Fahrzeuge gibt es auch für Wohnwagen und Wohnmobile mit einer Flüssiggasanlage eine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung. Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Reparatur und auch bei Austausch muss die Gasanlage durch einen Fachmann geprüft werden.
Sicherheit durch Sachverstand
Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Eine weitere regelmäßige Prüfung sollte alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird entsprechend dokumentiert.
Idealerweise findet die Prüfung mit der Hauptuntersuchung (HU) statt.
Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.
Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen und die Gasprüfung nach DVGW G607 durchgeführt werden soll, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit.
Außerdem empfehlen wir, alle Gasgeräte vorher auf Funktion zu prüfen, um unnötige Verzögerungen während der Prüfung zu vermeiden.